Inhaltsverzeichnis
- Muss ich im Laufe meines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren?
- Wer ist für mich zuständig, wenn ich einen Auslandsaufenthalt plane?
- Wie können im Auslandssemester erbrachte Leistungen angerechnet werden?
- Wie sieht die als pauschal beworbene Anrechnung eines Auslandssemesters im Bachelorstudiengang bzw. in den Masterstudiengängen aus?
- Können im Zuge eines Auslandsaufenthalts erbrachte Leistungen auch als Zusatzleistungen angerechnet werden?
Muss ich im Laufe meines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren?
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums am FTSK ist nicht verpflichtend vorgesehen, wird jedoch dringend empfohlen. Falls Sie an einem Auslandsaufenthalt interessiert sind bzw. Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt haben, wenden Sie sich bitte an das International Office.
Wer ist für mich zuständig, wenn ich einen Auslandsaufenthalt plane?
Bei sämtlichen Fragen zur Planung eines Auslandsaufenthalts während Ihres Studiums hilft Ihnen das International Office gerne weiter. Falls Sie nähere Informationen zu den Partnerhochschulen des FTSK benötigen oder an einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Programms Erasmus+ interessiert sind, können Sie sich alternativ auch direkt an die/den zuständige/n Erasmus+ Fachkoordinator/in wenden.
Wie können im Auslandssemester erbrachte Leistungen angerechnet werden?
Im Bachelor Sprache, Kultur, Translation sowie im Master Translation haben sie die Möglichkeit, sich Ihr Auslandssemester (unabhängig von der Art und Anzahl der im Ausland erworbenen Leistungspunkte) pauschal als zwei Wahlpflichtmodule mit je 12 Leistungspunkten anrechnen zu lassen. Im Master Konferenzdolmetschen (ABC-Variante) ist eine pauschale Anrechnung mit sechs Leistungspunkten möglich. Falls Sie im Wahlpflichtbereich lieber einen anderen Schwerpunkt setzen oder während Ihres Auslandsaufenthalts mehr als sechs bzw. 24 Leistungspunkte erwerben möchten, können Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen auch einzeln für Ihre Pflicht- und/oder Wahlpflichtmodule sowie als Zusatzleistungen anrechnen lassen. Darüber, welche Einzelleistungen potenziell angerechnet werden können, sollten Sie bereits im Vorfeld mit der/dem entsprechenden Anrechnungsbeauftragten sprechen.
Wie sieht die als pauschal beworbene Anrechnung eines Auslandssemesters im Bachelorstudiengang bzw. in den Masterstudiengängen aus?
Im Bachelor Sprache, Kultur, Translation sowie im Master Translation haben sie die Möglichkeit, sich Ihr Auslandssemester (unabhängig von der Art und Anzahl der im Ausland erworbenen Leistungspunkte) pauschal als zwei Wahlpflichtmodule mit je 12 Leistungspunkten anrechnen zu lassen. Im Master Konferenzdolmetschen (ABC-Variante) ist eine pauschale Anrechnung mit sechs Leistungspunkten möglich. Falls Sie im Wahlpflichtbereich lieber einen anderen Schwerpunkt setzen oder während Ihres Auslandsaufenthalts mehr als sechs bzw. 24 Leistungspunkte erwerben möchten, können Sie sich die im Ausland erbrachten Leistungen auch einzeln für Ihre Pflicht- und/oder Wahlpflichtmodule sowie als Zusatzleistungen anrechnen lassen. Darüber, welche Einzelleistungen potenziell angerechnet werden können, sollten Sie bereits im Vorfeld mit der/dem entsprechenden Anrechnungsbeauftragten sprechen.
Können im Zuge eines Auslandsaufenthalts erbrachte Leistungen auch als Zusatzleistungen angerechnet werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Bei Fragen hierzu helfen Ihnen die Prüfungsmanager/innen gerne weiter. Nähere Informationen zur Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen finden Sie auch unter der Frage „Wie können im Auslandssemester erbrachte Leistungen angerechnet werden?“.