Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich in der Regel auf die auslaufenden B.A.-/M.A.-Studiengänge. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- Muss ich im Laufe meines Studiums ein Praktikum absolvieren?
- Welche Bedingungen muss das Praktikum erfüllen? Wie wird es dokumentiert?
- Wo finde ich geeignete Praktikumsstellen?
- Muss ich das Praktikum unbedingt in Deutschland absolvieren?
- Kann der Fachbereich einen Praktikumsplatz vermitteln?
- Kann ich mir meine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?
- Wie soll der Praktikumsbericht aussehen?
- Wer ist für die Anerkennung von Praktika zuständig?
- Wohin werden der vom Praktikumsbeauftragten begutachtete Praktikumsbericht sowie das Anrechnungsformular weitergeleitet?
- Wer trägt das angerechnete Praktikum in JOGU-StINe ein?
- Kann ich mir mein Praktikum als Wahlpflichtmodul anrechnen lassen?
- Kann ich mir mehr als ein Praktikum als Wahlpflichtmodul anrechnen lassen?
Muss ich im Laufe meines Studiums ein Praktikum absolvieren?
Das Absolvieren eines Praktikums im Rahmen Ihres Studiums am FTSK ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Praktikumsbeauftragten gerne weiter.
Welche Bedingungen muss das Praktikum erfüllen? Wie wird es dokumentiert?
Genauere Informationen zu den Bedingungen, unter denen ein Praktikum absolviert werden muss, sowie zur Dokumentation finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.
Wo finde ich geeignete Praktikumsstellen?
Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz obliegt Ihnen selbst. Der FTSK unterstützt Sie dabei jedoch durch die fachbereichsinterne Praktikumsbörse, auf der geeignete Angebote eingestellt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.
Muss ich das Praktikum unbedingt in Deutschland absolvieren?
Ihr Praktikum können Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland absolvieren. Informationen und Hinweise zur Planung eines Auslandspraktikums erhalten Sie im International Office.
Kann der Fachbereich einen Praktikumsplatz vermitteln?
Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz obliegt Ihnen selbst. Der FTSK unterstützt Sie dabei jedoch durch die fachbereichsinterne Praktikumsbörse, auf der geeignete Angebote eingestellt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten.
Kann ich mir meine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?
Dies ist unter Umständen möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Praktikumsbeauftragten.
Wie soll der Praktikumsbericht aussehen?
Details zur Ausgestaltung des Praktikumsberichts besprechen Sie bitte mit den Praktikumsbeauftragten.
Wer ist für die Anerkennung von Praktika zuständig?
Hierfür sind die Praktikumsbeauftragten der einzelnen Fächer zuständig.
Wohin werden der vom Praktikumsbeauftragten begutachtete Praktikumsbericht sowie das Anrechnungsformular weitergeleitet?
Beide Dokumente werden an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Wer trägt das angerechnete Praktikum in JOGU-StINe ein?
Hierfür ist das Prüfungsamt zuständig.
Kann ich mir mein Praktikum als Wahlpflichtmodul anrechnen lassen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Im Bachelor Sprache, Kultur, Translation sowie im Master Translation kann ein Praktikum (Mindestdauer: zwei Monate Vollzeit) als ein unbenotetes Wahlpflichtmodul mit 12 Leistungspunkten angerechnet werden. Im Master Konferenzdolmetschen (ABC-Sprachenkombination) ist ein Praktikum (Mindestdauer: zwei Monate Vollzeit) als unbenotetes Wahlpflichtmodul mit sechs Leistungspunkten anrechenbar.
Kann ich mir mehr als ein Praktikum als Wahlpflichtmodul anrechnen lassen?
Es kann maximal ein Praktikum als Wahlpflichtmodul angerechnet werden.