FAQ | Abmeldung & Rücktritt

Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich in der Regel auf die auslaufenden B.A.-/M.A.-Studiengänge. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.

Bin ich verpflichtet, in dem Semester zur Prüfung anzutreten, in dem ich die entsprechende Lehrveranstaltung besucht habe?

In der Regel sollten Sie zu dem Prüfungstermin antreten, den die/der Dozierende für die jeweilige Lehrveranstaltung festgelegt hat. Dieser Termin findet üblicherweise im selben Semester statt wie die dazugehörige Lehrveranstaltung. Weitere Nachfragen zu diesem Thema richten Sie bitte an die Prüfungsmanager/innen.

Wie und wie lange kann ich mich von Prüfungen wieder abmelden?

Während der Prüfungsanmeldephase können Sie sich selbst von Prüfungen abmelden, hinter denen der Button „Abmelden“ erscheint. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase bzw. wenn während der Prüfungsanmeldephase kein Abmelde-Button angezeigt wird, können Sie sich bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin per formloser E-Mail an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in von Prüfungen abmelden lassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager/innen.

Hat es negative Konsequenzen, wenn ich mich von einer Prüfung wieder abmelde?

Prüfungsrechtlich gesehen hat es in der Regel keine negativen Konsequenzen, wenn Sie sich fristgerecht wieder von einer Prüfung abmelden. Nach der Abmeldung von einer Prüfung nehmen Sie im Regelfall in einem späteren Semester erneut an der entsprechenden Lehrveranstaltung teil und absolvieren dann die dazugehörige Prüfung. Eine Prüfung kann nach Absprache mit der/dem Dozierenden im Einzelfall auch ohne erneuten Veranstaltungsbesuch nachgeholt werden. Bei weiteren Fragen zur Prüfungsabmeldung wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in.

Was muss ich tun, wenn ich wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen kann? Reicht es, ein einfaches Attest einzureichen oder benötige ich ein qualifiziertes/amtsärztliches Attest?

Falls Sie an einem Prüfungstermin erkrankt sind und deswegen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie spätestens am darauffolgenden dritten Werktag ein ärztliches Attest im Prüfungsamt einreichen. Bitte lassen Sie dafür Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt das dafür vorgesehene Formular der Johannes Gutenberg-Universität ausfüllen. Bei wiederholter Prüfungsunfähigkeit kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden. Darüber hinaus sollten Sie zeitnah die/den Dozierende/n darüber informieren, dass Sie wegen Krankheit nicht zu der von ihr/ihm gestellten Prüfung antreten können.