Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich in der Regel auf die auslaufenden B.A.-/M.A.-Studiengänge. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- Wann findet die Prüfungsanmeldephase statt?
- Wer ist bei Anmeldeproblemen in der Prüfungsanmeldephase für mich zuständig?
- Für welche Prüfungen muss ich mich anmelden?
- Warum ist man für einige Prüfungen „automatisch“ angemeldet und für andere nicht?
- Warum steht hinter einer Prüfung „ausgewählt“ bzw. „abmelden“ obwohl in der Prüfungsanmeldephase noch gar keine Prüfungsanmeldung vorgenommen wurde?
- Warum werden mir bei der Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe Prüfungen zu Lehrveranstaltungen angezeigt, die ich überhaupt nicht besucht habe?
- Ich kann mich nicht zur Prüfung anmelden, da mir die Prüfung in JOGU-StINe nicht angezeigt wird bzw. der Anmelde-Button fehlt.
- In welchen Fällen kann eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung „verschwinden“?
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Prüfungsanmeldung versäumt habe? Kann eine Prüfung, die ich bereits abgelegt habe, dennoch nachträglich gewertet werden?
- Welche Modalitäten sind beim Prüfungsantritt zu beachten, damit eine Lehrveranstaltung gewertet werden kann?
- Wie meldet man sich für eine (Wiederholungs-/Nachhol-)Prüfung an, die in JOGU-StINe (noch) nicht angezeigt wird bzw. angelegt ist?
- Hat es negative Konsequenzen, wenn ich mich nicht für eine Prüfung anmelde?
Wann findet die Prüfungsanmeldephase statt?
Informationen zur Prüfungsanmeldephase des laufenden Semesters finden sie auf der Website des Studienbüros.
Wer ist bei Anmeldeproblemen in der Prüfungsanmeldephase für mich zuständig?
Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung helfen Ihnen die Prüfungsmanager/innen gerne weiter.
Für welche Prüfungen muss ich mich anmelden?
Grundsätzlich müssen Sie sich in JOGU-StINe zu allen Prüfungen anmelden, an denen Sie im jeweiligen Semester teilnehmen möchten. Sollten Sie bereits bei der Anmeldung zur entsprechenden Lehrveranstaltung zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der Prüfung um eine Leistungsüberprüfung, zu der Sie sich durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung anmelden („implizite“ Prüfungsanmeldung). In JOGU-StINe wird die entsprechende Prüfung dann als „Ausgewählt“ bzw. „Abmelden“ angezeigt. Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung nicht zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der vorgesehenen Prüfung um eine Modulprüfung. Zu dieser müssen Sie sich noch einmal gesondert während der Prüfungsanmeldephase mit einer TAN anmelden („explizite“ Prüfungsanmeldung). Sowohl bei Leistungsüberprüfungen als auch bei Modulprüfungen haben Sie bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin die Möglichkeit, per E-Mail an den/die zuständige Prüfungsmanager/in vor der Prüfung zurückzutreten.
Warum ist man für einige Prüfungen „automatisch“ angemeldet und für andere nicht?
Sollten Sie bereits bei der Anmeldung zur entsprechenden Lehrveranstaltung zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der Prüfung um eine Leistungsüberprüfung, zu der Sie sich durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung „automatisch“ anmelden („implizite“ Prüfungsanmeldung). In JOGU-StINe wird die entsprechende Prüfung dann als „Ausgewählt“ bzw. „Abmelden“ angezeigt. Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung nicht zur Eingabe einer TAN aufgefordert worden sein, handelt es sich bei der vorgesehenen Prüfung um eine Modulprüfung. Zu dieser müssen Sie sich noch einmal gesondert während der Prüfungsanmeldephase mit einer TAN anmelden („explizite“ Prüfungsanmeldung). Bei weiteren Fragen zur Prüfungsanmeldung helfen Ihnen die Prüfungsmanager/innen gerne weiter.
Warum steht hinter einer Prüfung „ausgewählt“ bzw. „abmelden“ obwohl in der Prüfungsanmeldephase noch gar keine Prüfungsanmeldung vorgenommen wurde?
Bei der entsprechenden Prüfung handelt es sich um eine Leistungsüberprüfung, zu der Sie sich durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung „automatisch“ angemeldet haben („implizite“ Prüfungsanmeldung). Bei weiteren Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager/innen.
Warum werden mir bei der Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe Prüfungen zu Lehrveranstaltungen angezeigt, die ich überhaupt nicht besucht habe?
Bei diesen Prüfungen handelt es sich in der Regel um potentielle Nachhol- oder Wiederholungsprüfungen für eine Lehrveranstaltung, die Sie in der Vergangenheit nicht oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben. Welchem Modul und welchem Modulbaustein die Prüfung zugeordnet ist, erkennen Sie an den Informationen, die in Klammern unter der Prüfung aufgeführt sind. Allerdings sollten Sie sich nur zur Prüfung von Lehrveranstaltungen anmelden, an den denen Sie im entsprechenden Semester auch tatsächlich teilnehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich für eine Ihnen zur Verfügung stehende Prüfung anmelden sollen, wenden Sie sich zur Klärung noch während der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in.
Ich kann mich nicht zur Prüfung anmelden, da mir die Prüfung in JOGU-StINe nicht angezeigt wird bzw. der Anmelde-Button fehlt.
Wenn Ihnen für eine Prüfung kein Anmelde-Button angezeigt wird, können dafür verschiedene Ursachen vorliegen, die individuell geklärt werden sollten. Bitte wenden Sie sich dafür noch während der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in.
In welchen Fällen kann eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung „verschwinden“?
Eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung „verschwindet“ nie grundlos oder automatisch. Es ist jedoch möglich, dass eine nach der Prüfungsanmeldung auf demselben Modulbaustein eingetragene Leistung dazu führt, dass die Prüfung nicht mehr erbracht werden muss und damit gelöscht wird. Dies ist zum Beispiel beim Eintrag von Anrechnungen/Anerkennungen oder einem sehr späten Eintrag von Bewertungen aus einem früheren Semester der Fall. Sollte Ihnen auffallen, dass eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung nicht mehr in JOGU-StINe angezeigt wird, wenden Sie sich zur Klärung bitte bis spätesten zum Ende der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Prüfungsanmeldung versäumt habe? Kann eine Prüfung, die ich bereits abgelegt habe, dennoch nachträglich gewertet werden?
Eine Prüfung darf nur dann abgelegt und bewertet werden, wenn Sie sich im Vorfeld fristgerecht in JOGU-StINe dazu angemeldet haben. Falls Sie eine Prüfung ohne vorherige Anmeldung abgelegt haben, können Sie für diese Prüfung keine Bewertung erhalten. Bei weiteren Fragen diesbezüglich helfen Ihnen die Prüfungsmanager/innen gerne weiter. In gut begründeten Fällen können Sie darüber hinaus einen Antrag auf Nachmeldung zur Prüfung beim Prüfungsausschuss stellen.
Welche Modalitäten sind beim Prüfungsantritt zu beachten, damit eine Lehrveranstaltung gewertet werden kann?
Eine Prüfungsteilnahme ohne vorherige Anmeldung in JOGU-StINe ist nicht möglich. Sollten Sie doch ohne vorherige Anmeldung in JOGU-StINe zu einer Prüfung angetreten sein, darf diese Prüfung nicht gewertet werden. Bitte achten Sie also immer darauf, sich fristgerecht für alle Prüfungen anzumelden, an denen Sie im jeweiligen Semester teilnehmen möchten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager/innen.
Wie meldet man sich für eine (Wiederholungs-/Nachhol-)Prüfung an, die in JOGU-StINe (noch) nicht angezeigt wird bzw. angelegt ist?
Für jede Lehrveranstaltung, die Sie im laufenden Semester besuchen, sollte in JOGU-StINe automatisch eine dazugehörige Prüfung angeboten werden, unabhängig davon, ob Sie die Veranstaltung zum ersten Mal belegen oder sie wiederholen. Im Gegensatz dazu muss für Prüfungen, die Sie ohne erneuten Lehrveranstaltungsbesuch nachholen bzw. wiederholen, mit der/dem jeweiligen Dozierenden ein gesonderter Prüfungstermin vereinbart und von der/dem zuständige/n Prüfungsmanager/in in JOGU-StINe eingetragen werden. Falls Ihnen in JOGU-StINe eine Prüfung nicht angezeigt wird, die Sie im entsprechenden Semester ablegen möchten, wenden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in.
Hat es negative Konsequenzen, wenn ich mich nicht für eine Prüfung anmelde?
Eine Prüfung, zu der Sie sich nicht angemeldet haben, kann nicht bewertet werden und muss in einem späteren Semester nachgeholt werden. U.U. ist dafür auch der erneute Besuch der dazugehörigen Lehrveranstaltung erforderlich. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager/innen.