FAQ | Nicht-Bestehen, Fristversäumnis & Wiederholung

Wann muss eine nicht bestandene Studienleistung/Modulprüfung wiederholt werden? Wie oft kann ich eine nicht bestandene Studienleistung/Modulprüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Studienleistung sollte zum nächsten angesetzten Prüfungstermin erneut abgelegt werden. Die Anzahl der möglichen Wiederholungsversuche ist unbegrenzt. Auch eine nicht bestandene Modulprüfung sollte zum nächsten angesetzten Prüfungstermin erneut abgelegt werden. Eine Modulprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.

Was passiert, wenn ich nicht zum vereinbarten Wiederholungstermin einer Prüfung antrete?

In diesem Fall gilt der Wiederholungsversuch als nicht bestanden. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wiederholungstermin antreten konnten, sollten Sie im Prüfungsamt innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest vorlegen. Der versäumte Wiederholungsversuch gilt dann als entschuldigt und wird Ihnen erneut gewährt. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager/innen.

Muss die Prüfung im Folgesemester bei der/dem gleichen Dozierenden und/oder zum gleichen Lehrveranstaltungsinhalt abgelegt werden?

Dies ist nicht zwingend erforderlich, setzt allerdings voraus, dass Ihnen auf dem zuvor nicht bestandenen Modulbaustein alternative Lehrveranstaltungen bei anderen Dozierenden angeboten werden. Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in.

Wenn ich ein Seminar regelmäßig besucht habe und von der Prüfung (Referat und/oder Hausarbeit) zurücktrete, darf bzw. muss ich dann im Folgesemester das abgesprochene Thema bearbeiten?

Dies ist nicht möglich. Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten, können Sie entweder mit der/dem Dozierenden für das Folgesemester ein neues Thema sowie einen neuen Abgabetermin vereinbaren oder eine neue Lehrveranstaltung inklusive Prüfung besuchen.

Darf eine nicht oder nicht erfolgreich absolvierte Prüfung ohne erneuten Veranstaltungsbesuch wiederholt werden?

Dies ist in Absprache mit der/dem jeweiligen Dozierenden grundsätzlich möglich. In Abhängigkeit von der zu erbringenden Prüfung ist der erneute Veranstaltungsbesuch zur inhaltlichen Vorbereitung auf die (Wiederholungs-)Prüfung jedoch empfehlenswert. Da Sie sich ohne Veranstaltungsanmeldung u.U. nicht selbst in JOGU-StINe zur Wiederholungsprüfung anmelden können, sollten Sie sich für die Prüfungsanmeldung spätestens während der Prüfungsanmeldephase an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in wenden.

Kann ich eine Prüfung wiederholen, wenn ich bestanden habe, mit meiner Note aber nicht zufrieden bin?

Eine Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Wenn ich den Termin für die Abgabe meine Hausarbeit nicht einhalten kann, reicht es dann, wenn ich mit der/dem Dozierenden eine Verlängerung vereinbare?

Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer individuellen Fristverlängerung mit der/dem Dozierenden besteht nicht. Wenn Sie eine Hausarbeit nicht zum vereinbarten Termin abgeben, gilt die Prüfung als nicht bestanden und muss wiederholt werden (es sei denn, Sie sind erkrankt und können ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen). Bei weiteren Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Prüfungsmanager/innen.