FAQ | Studienaufbau und Studienverlauf

In welchem Semester sollte ich welche Module bzw. Kurse belegen?

Grundsätzlich ist Ihnen diese Entscheidung freigestellt. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie im Laufe Ihres Studiums bestimmte Kurse sowie Module verpflichtend belegen müssen und dass die Teilnahme an einer bestimmten Lehrveranstaltung an das erfolgreiche Bestehen einer anderen Lehrveranstaltung geknüpft sein kann. Als Hilfe bei Ihrer Semester-/Studienplanung können Sie den Studienverlaufsplan zu Rate ziehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorlesung, einer Übung, einem Proseminar und einem Seminar?

Vorlesungen, Übungen und Seminare sind verschiedene Arten von Lehrveranstaltungen. In einer Vorlesung hält die/der Hochschullehrer/in während des ganzen Semesters zu einem bestimmten Thema Vorträge. Im Rahmen eines Seminars halten bzw. verfassen die Studierenden üblicherweise Referate und/oder Hausarbeiten zu einem bestimmten Thema. Übungen dienen der Einführung in fachspezifische Themen sowie der Ergänzung und Vertiefung des Vorlesungsstoffes. Am FTSK handelt es sich hierbei häufig um Übersetzungs- oder Dolmetschübungen, es werden allerdings auch Übungen zu diversen translations-, sprach- und kulturwissenschaftlichen Themen angeboten.

Was sind Leistungspunkte? Was passiert, wenn ich im Rahmen meines Studiums mehr/weniger als 180 Leistungspunkte (B.A. Sprache, Kultur Translation) bzw. 123 Leistungspunkte (M.A. Translation/M.A. Konferenzdolmetschen) erbringe?

Leistungspunkte werden für erfolgreich abgeschlossene Module vergeben und beschreiben den quantitativen Studienaufwand auf der Grundlage der studentischen Arbeitsbelastung (workload). Dabei entfallen auf einen Leistungspunkt i.d.R. 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. Mit weniger als 180 bzw. 123 Leistungspunkten können Sie Ihren jeweiligen Studiengang nicht abschließen. Wenn Sie jedoch mehr Leistungspunkte erworben haben, können Ihnen diese als Zusatzleistungen angerechnet werden. Bei weiteren Fragen zu den Leistungspunkten können Sie sich an die/den zuständige/n Lehrveranstaltungsmanager/in wenden.

Muss ich bestimmte Module abgeschlossen haben, bevor ich andere beginne?

Einige Studienfächer haben Zugangsvoraussetzungen für einzelne Module festgelegt. Ob das von Ihnen gewünschte Modul von dieser Regelung betroffen ist, können Sie der Prüfungsordnung bzw. dem Modulhandbuch Ihres Studiengangs entnehmen. Bei Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen kann Ihnen die zuständige Fachstudienberatung weiterhelfen.

Gibt es eine Frist, bis zu der man ein Modul abgeschlossen haben muss (z.B. innerhalb von drei Semestern)?

Die Prüfungsordnungen der Germersheimer Studiengänge sehen im Allgemeinen keine Fristen für den Abschluss von Modulen vor. Bei wenigen Modulen, etwa solchen mit Projektcharakter, findet sich ggf. die Angabe, dass das Modul innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden muss.Generell sind die Module so konzipiert, dass sie innerhalb von zwei Semestern absolvierbar sind.

Kann ich statt eines Wahlpflichtmoduls auch ein Praktikum machen?

Es ist möglich, sich einmalig ein Praktikum als (unbenotetes) Wahlpflichtmodul anrechnen zu lassen. Bei Fragen zum Praktikum bzw. für die Anrechnung des Praktikums als Wahlpflichtmodul wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Praktikumsbeauftragte/n. Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Praktika im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge.

Was passiert, wenn ich an den Lehrveranstaltungen in der ersten Vorlesungswoche nicht teilnehmen kann?

In diesem Fall informieren Sie die Leiter/innen der entsprechenden Lehrveranstaltungen am besten per E-Mail über Ihre Abwesenheit.

Kann ich sicher sein, dass ich mein Studium innerhalb der Regelstudienzeit von zwei (Master) bzw. drei Jahren (Bachelor) abschließen kann?

Der Zeitraum, den ein/e ordentliche/r Studierende/r in Vollzeit benötigt, um ein Studium abzuschließen, wird als Regelstudienzeit bezeichnet. Die Regelstudienzeit für den Bachelor Sprache, Kultur, Translation beträgt sechs Semester bzw. drei Jahre, die Regelstudienzeit für die Masterstudiengänge Translation und Konferenzdolmetschen beträgt vier Semester bzw. zwei Jahre. Bei der Regelstudienzeit wird von einem idealisierten Studienverlauf ausgegangen, in dessen Rahmen die Universität den Studierenden den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Studiengangs ermöglichen sollte. Das Studium muss allerdings nicht zwingend in der Regelstudienzeit absolviert werden, d.h. es kann auch in weniger oder mehr Semestern abgeschlossen werden. Dabei sollte allerdings die doppelte Regelstudienzeit nicht überschritten werden.