Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich in der Regel auf die auslaufenden B.A.-/M.A.-Studiengänge. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
BITTE BEACHTEN SIE:
Die hier beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft oder Zusatzleistungen ausgewiesen werden können, erfahren Sie im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.
Was bedeutet „Hörerschaft“?
Wenn Sie Lehrveranstaltungen außerhalb Ihrer Prüfungsordnung besuchen oder sich auf Prüfungen in Veranstaltungen vorbereiten möchten, die Sie in der Vergangenheit bereits absolviert haben, können Sie die Höreranmeldung nutzen. Aus Kapazitätsgründen können Sie jedoch nur diejenigen Veranstaltungen als Hörer/in besuchen, die vom jeweiligen Fach für die Hörerschaft freigegeben wurden. In Veranstaltungen, zu denen Sie als Hörer/in angemeldet sind, dürfen Sie keine Prüfungsleistung erbringen, es besteht auch keine Anwesenheitspflicht. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn Sie die Hörerschaft später auf Ihren Zeugnisdokumenten ausgewiesen bekommen möchten. In diesem Fall müssen Sie regelmäßig an der Veranstaltung teilnehmen und sich die regelmäßige Teilnahme von der/dem betreffenden Dozierenden zum Ende der Vorlesungszeit kurz per E-Mail an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in bestätigen lassen.
Kann ich mich für eine bestimmte Veranstaltung als Hörer/in anmelden?
Wenn Ihnen eine Lehrveranstaltung in der Höreranmeldung zur Auswahl steht, wurde sie vom jeweiligen Fach für Hörer freigegeben und Sie können sich grundsätzlich dazu anmelden. Bei Fragen hierzu können Sie sich an die zuständigen Lehrveranstaltungsmanager/innen oder an die zuständigen Studienfachbeauftragten wenden.
Kann ein Kurs, den ich als Hörer/in besucht habe, nachträglich als regulärer Kurs angerechnet werden?
Lehrveranstaltungen, die Sie als Hörer/in besucht haben, können nicht nachträglich als reguläre Veranstaltungen angerechnet werden.
Wie kann eine Höreranmeldung in eine Zusatzleistung umgewandelt werden?
Wenn Sie als Hörer/in zu einer Lehrveranstaltung angemeldet sind, können Sie bis spätestens zur Prüfungsanmeldephase des entsprechenden Semesters entscheiden, ob Sie an einer Prüfung teilnehmen und die Höreranameldung in eine Zusatzleistung umwandeln lassen möchten. Bitte beachten Sie dabei, dass die Umwandlung der Hörerschaft in eine Zusatzleistung nur bei Veranstaltungen von Studiengängen möglich ist, die zulassungsfrei sind (Veranstaltungen des B.A. Sprache, Kultur, Translation) oder für die Sie eine Zulassung besitzen (Veranstaltungen des M.A. Translation & M.A. Konferenzdolmetschen).
Für die Anmeldung zur Zusatzleistung wenden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase per Online-Formular an das Studienbüro (erforderliche Angaben: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Uni-Mail-Adresse, Kursnummer und -titel, Dozierende/r und Angabe, ob die Leistung benotet oder nicht benotet sein soll). Das Antragsformular finden Sie hier auf der Website des Studienbüros. Ihre Höreranmeldung wird daraufhin in eine Zusatzleistung umgewandelt und Sie werden für eine Prüfung angemeldet. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase ist die Umwandlung der Hörerschaft in eine Zusatzleistung nicht mehr möglich.