Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich in der Regel auf die auslaufenden B.A.-/M.A.-Studiengänge. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
BITTE BEACHTEN SIE:
Die hier beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft oder Zusatzleistungen ausgewiesen werden können, erfahren Sie im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.
Was ist eine Zusatzleistung?
In Veranstaltungen eines nicht zulassungsbeschränkten Studiengangs, an denen Sie als Hörer/in teilnehmen, ist es unter Umständen möglich, sich während der Prüfungsanmeldephase per Online-Formular vom Studienbüro zu einer Prüfung anmelden zu lassen, um eine Zusatzleistung zu erbringen. Diese Zusatzleistung kann als „bestanden/nicht bestanden“ oder mit einer Note bewertet werden und wird später im Bereich „Sonstige Leistungen“ auf Ihrem Zeugnis aufgeführt.
Wie melde ich mich für eine Zusatzleistung an?
Wenn sie zu einer Veranstaltung als Hörer/in angemeldet sind und sich dafür entscheiden, in dieser Veranstaltung an einer Prüfung teilzunehmen, wenden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase per Online-Formular an das Studienbüro. Das Antragsformular finden Sie hier auf der Website des Studienbüros. Ihre Höreranmeldung wird daraufhin in eine Zusatzleistung umgewandelt und Sie werden für eine Prüfung angemeldet. Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase ist die Umwandlung der Hörerschaft in eine Zusatzleistung nicht mehr möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage vor dem jeweils angesetzten Prüfungstermin per E-Mail an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in von der Prüfung zurückzutreten.
Für die Beantragung einer Zusatzleistung sind im Online-Formular folgende Angaben erforderlich: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Uni-Mail-Adresse, Kursnummer und -titel, Dozierende/r und Angabe, ob die Leistung benotet oder nicht benotet sein soll.
Bitte beachten Sie dabei:
- Zusatzleistungen werden in dem jeweiligen Semester und zum zu Semesterbeginn vereinbarten Termin abgeleistet.
- Ein Rücktritt von der Prüfung ist auch bei Zusatzleistungen bis zu 48 h vor der Prüfung möglich.
- Wiederholungsprüfungen für Zusatzleistungen sehen wir aufgrund des organisatorischen Aufwandes nicht vor. Diese Entscheidung liegt in der Tatsache begründet, dass Zusatzleistungen nicht Teil des regulären Curriculums sind und zu keinem Zeitpunkt studienzeitverlängernde Wirkung haben.
- Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Zusatzleistung zu erbringen, dann wird diese wie eine ganz normale Leistung im Rahmen Ihres regulären Studiums behandelt. Dies bedeutet, dass Sie die Zusatzleistung auch bei Nichtbestehen bzw. Erhalt einer 5,0 auf der Leistungsübersicht im Bereich „Sonstige Leistungen“ ausgewiesen bekommen, nicht jedoch auf Ihrem Zeugnis
- Bei zulassungsbeschränkten Veranstaltungen, die oftmals auch nicht für die Höreranmeldung freigegeben sind, kann das Studienbüro die Anmeldung erst nach Zusage durch die/den betreffenden Dozierenden vornehmen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusatzleistung. Dozierende können es ablehnen, Zusatzleistungen zu betreuen bzw. eine Zusatzleistung zu benoten.
Kann ich auch ganze Module als Zusatzleistung belegen?
Es besteht die Möglichkeit, neben einzelnen Leistungen auch vollständige Module nach den im Modulhandbuch ausgewiesenen Bedingungen als Zusatzleistungen zu belegen. Dies müssten Sie im Vorfeld bzw. spätestens während den Lehrveranstaltungsanmeldephasen mit dem entsprechenden Modulbeauftragten abklären, so dass die/der zuständige Lehrveranstaltungsmanager/in Sie von vorneherein im Modulkontext zu Veranstaltungen und Prüfungen anmelden kann. Die Antragsstellung erfolgt per E-Mail an das Studienbüro, mit der/dem Modulbeauftragten in Cc. (erforderliche Angaben: Matrikelnummer, Name und Nummer des Moduls, Name und Nummer der dazugehörigen Lehrveranstaltungen). Nach Ablauf der Lehrveranstaltungsanmeldephase ist eine Anmeldung zu einem vollständigen Modul als Zusatzleistung nicht mehr möglich.
Kann ich mich von einer Zusatzleistung nachträglich wieder abmelden?
Dies ist nicht möglich, da eine Zusatzleistung wie eine verbindliche Leistung im Rahmen Ihres regulären Studiums behandelt wird. Dies bedeutet, dass Sie die Zusatzleistung sowohl bei Bestehen als auch bei Nichtbestehen auf der Leistungsübersicht im Bereich „Sonstige Leistungen“ ausgewiesen bekommen.