Arbeitssprache
Studierende wählen im Master Translation eine oder mehrere Arbeitssprache(n), also Sprachen mit denen sie in Kombination mit ihrer Grundsprache arbeiten. Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, müssen immer Deutsch als erste Arbeitssprache wählen.
A-Sprache
Die A-Sprache wählen Studierende im Studienschwerpunkt Konferenzdolmetschen als Ausgangssprache für ihr Studium. Es handelt sich hierbei um die Erst-/Muttersprache bzw. eine Sprache, die auf erst-/muttersprachlichem Niveau beherrscht werden muss.
Aktive Teilnahme
Die aktive Teilnahme ist in der Regel Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung. Sie kann beispielsweise das Lesen bzw. Durcharbeiten von vorgegebenem Unterrichtsmaterial, das Halten eines Kurzreferats, die Erstellung eines Kurzprotokolls, das Bearbeiten von Übungsaufgaben etc. umfassen.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. dem Abitur) können Sie sich für ein Studium in sämtlichen Fächern an Universitäten und (Fach)hochschulen in Deutschland bewerben. Auch wenn Sie eine berufliche Qualifikation besitzen, z.B. einen Meistertitel oder einen einem Meister gleichgestellten Fortbildungsabschluss, haben Sie die Möglichkeit, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu beantragen.
Anerkennung
Falls Sie vor Ihrem Studium am FTSK der JGU bereits ein anderes Studium (im In- oder Ausland) begonnen oder abgeschlossen haben, können Sie sich evtl. einige der bereits erbrachten Leistungen im Rahmen Ihres neuen Studiums anerkennen lassen. Sollten Sie vor Ihrem Studium eine berufliche Ausbildung absolviert haben, kann u.U. auch diese teilweise von der Universität anerkannt werden. Genauere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie bei den Anrechnungsbeauftragten des FTSK. Einen entsprechenden Beratungstermin können Sie auf Wunsch selbstverständlich auch bereits vor Ihrer Immatrikulation an der JGU wahrnehmen.
Anrechnung
Falls Sie einen Teil Ihres Studiums am FTSK im Ausland verbringen (bspw. im Rahmen eines Austauschprogramms), haben Sie zumeist die Möglichkeit, sich Lehrveranstaltungen die Sie im Ausland besucht haben, für Ihr Studium in Deutschland anrechnen zu lassen. Falls Sie ein ganzes Semester lang an einer Universität im Ausland studieren, haben Sie u. U. sogar die Möglichkeit, sich das gesamte Auslandssemester pauschal als Wahlpflichtmodul(e) anrechnen zu lassen. Im Bachelor Translation können Sie sich pauschal zwei Wahlpflichtmodule mit je 12 Leistungspunkten anrechnen lassen. Im Master Translation können Sie sich pauschal ein Wahlpflichtmodul mit 12 Leistungspunkten anrechnen lassen. Die Anrechnungsbeauftragten sowie das International Office geben Ihnen hierzu – selbstverständlich auch schon vor oder während der Planungsphase Ihres Auslandsaufenthalts – gerne weitere Informationen.
Anwesenheitspflicht
In den Lehrveranstaltungen gibt es in der Regel keine Anwesenheitspflicht. Dozierende müssen aber keine besonderen Vorkehrungen treffen, um den Lernerfolg für Studierende, die nicht an den Lehrveranstaltungen teilnehmen, zu fördern. Es besteht also kein Anrecht darauf, die Lehrinhalte über alternative Wege einzufordern. Eine aktive Teilnahme kann unabhängig davon verlangt werden. Die aktive Teilnahme umfasst die von der Veranstaltungsleitung festgelegte Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung und die aktive Mitwirkung an der Lehrveranstaltung, z. B. durch Protokolle, Bearbeitung von Übungsaufgaben, Vorbereitung bzw. Lektüre von Texten, Übernahme von Kurz- und Impulsreferaten, Kurzpräsentationen, Sitzungsmoderation o. ä. Die Bedingungen für die aktive Teilnahme werden spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung festgelegt. Die aktive Teilnahme kann eine physische Anwesenheit der Studierenden in der Lehrveranstaltung erforderlich machen, eine Ersatzleistung muss nicht angeboten werden.
AStA
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), der sich aus studentischen Mitgliedern zusammensetzt, ist für die Interessenvertretung der Studierendenschaft am FTSK zuständig. Er wird vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt und setzt sich für studentische Anliegen in kulturellen, fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen ein.
B-Sprache
Die B-Sprache wählen Studierende im Studienschwerpunkt Konferenzdolmetschen als erste Arbeitssprache für ihr Studium, wenn sie sich für die Studienvariante ABC entscheiden. In dieser Sprache müssen sie über eine sehr gute aktive und passive sprachliche, kulturelle und translatorische Kompetenz verfügen.
BAföG(-Amt)
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche finanzielle Unterstützung von Studierenden in Deutschland. Für Fragen und Anliegen der Studierenden des FTSK zum BAföG ist das BAföG-Amt in Mainz zuständig.
Beurlaubung
Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund (z.B. wegen Krankheit, Mutterschaft- und Elternzeit, Auslandstudium, Praktikum) von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium vorübergehend (i.d.R. ein bis zwei Semester) befreit werden und eine Beurlaubung beantragen. Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester.
Bibliothek
Die Universitätsbibliothek (UB) oder Zentralbibliothek befindet sich auf dem Campus der JGU in Mainz (Jakob-Welder-Weg 6). Sie ist das Informations- und Literaturversorgungssystem der JGU für Studierende, Lehrende, Forschende und alle weiteren Interessierten. Für Studierende des FTSK ist die erste Anlaufstelle für die studienbezogene Literaturrecherche zumeist jedoch die Bereichsbibliothek Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft auf dem Campus in Germersheim.
C-Sprache
In der ABC-Variante wählen die Studierenden im Studienschwerpunkt Konferenzdolmetschen die C-Sprache als zweite Fremdsprache für ihr Studium. Im Unterschied zur B-Sprache ist für die C-Sprache nur eine sehr gute passive sprachliche, kulturelle und translatorische Kompetenz erforderlich.
Credits/Credit Points
s. Leistungspunkte
Dekan/in
Die/der Dekan/in ist die/der Professor/in, die/der den Vorsitz des Fachbereichs innehat.
Diploma Supplement
Beim Diploma Supplement handelt es sich um ein Dokument, das dem Hochschulabschluss automatisch, kostenfrei und in englischer Sprache beigefügt wird. Es gibt genaue Auskunft über die Kenntnisse und Kompetenzen, die Studierende während ihres Studiums erworben haben.
Dozent/in
Dozentinnen und Dozenten halten an Hochschulen und Universitäten Lehrveranstaltungen ab.
E-Mail
Bei Studienbeginn erhalten Studierende einen Uni-Account, den sie über ein Webformular freischalten und verwalten können. Mit den Zugangsdaten Ihres Uni-Accounts erhalten sie u.a. Zugriff auf JOGU-StiNe sowie auf ihr studentisches E-Mail-Postfach (…@students.uni-mainz.de). Studierende sollten für die Kommunikation mit Mitarbeiter/innen und Einrichtungen der Universität ausschließlich diese studentische E-Mail-Adresse nutzen, da bei der Nutzung privater E-Mail-Adressen ein grundsätzliches Missbrauchsrisiko durch Dritte besteht und darüber hinaus technische Probleme nicht ausgeschlossen werden können (z.B. Identifizierung als Spam).
An das studentisches E-Mail-Postfach werden über das Message-Center alle JOGU-StINE-Systemnachrichten sowie weitere wichtige, das Studium betreffende Informationen und Dokumente gesendet. Studierende sind verpflichtet, insbesondere die JOGU-StINe-Systemnachrichten regelmäßig zu lesen, daher ist es unerlässlich, dass sie ihr studentisches E-Mail-Postfach regelmäßig nutzen. Weitere Informationen zum studentischen E-Mail-Account erhalten Studierende im Webangebot des Zentrums für Datenverarbeitung (ZDV).
Einschreibung
European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)
Das ECTS regelt die Vergabe der Leistungspunkte im Rahmen Ihres Studiums. Das System wird in zahlreichen europäischen Ländern verwendet, um Studienleistungen international besser vergleichbar zu machen.
Exmatrikulation
Exmatrikulation bedeutet die „Ausschreibung“, d.h. Abmeldung als Studierende/r von der Universität.
Fach
Die Fächer entsprechen den verschiedenen Studiensprachen bzw. Arbeitssprachen, die Studierende am FTSK für ihr Studium wählen können.
Fachbereich (FB)
Die Fachbereiche sind die organisatorischen Grundeinheiten der Universität. Sie nehmen – bezogen auf ihren Bereich – die der Hochschule übertragenen Aufgaben auf den Gebieten Forschung, Studium und Lehre sowie wissenschaftliche Weiterbildung wahr. Dabei stellt ein Fachbereich den Zusammenschluss mehrerer Fächer mit ähnlicher wissenschaftlicher Ausrichtung dar. Der Fachbereich 06 Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft (FTSK) umfasst neben der Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft auch die translationsrelevante Sprach- und Kulturwissenschaft.
Fachschaft
Die Fachschaft ist die organisierte studentische Vertretung eines Fachs.
Fachsemester
Fachsemester sind die Semester, in denen Studierende in einem bestimmten Studiengang eingeschrieben sind bzw. waren (s. auch Hochschulsemester).
Fachstudienberatung
Fachstudienberater/innen sind Lehrende eines Fachs, die Ihnen für Fragen zu Studienaufbau, inhaltlichen Schwerpunkten und fachlicher Studienplanung zur Verfügung stehen.
Fachwechsel
Wenn Studierende sich während Ihres Studiums entscheiden, eine Sprache abzuwählen, hinzuzunehmen oder die bestehende Sprachkombination zu tauschen, wird dieser Vorgang als Fachwechsel bezeichnet. Auch der Wechsel in einen anderen Studiengang ist ein Fachwechsel. Die Beantragung eines Wechsels in einen neuen Studiengang sowie die Wahl einer neuen Sprache wird über das Bewerbungsportal in JOGU-StINe innerhalb der Bewerbungsfristen vorgenommen. Für die Abwahl einer Sprache erhalten Studierende im Studierendensekretariat ein entsprechendes Formular.
Grundsprache
Die Grundsprache ist die Sprache, die Studierende für ihr Studium im Bachelor Translation und im Master Translation als Ausgangssprache wählen. In den meisten Fällen ist das die Erst-/Muttersprache. Man kann als Grundsprache allerdings auch eine Trägersprache wählen, also eine Sprache, die nicht die Erst-/Muttersprache ist, die man aber auf muttersprachlichem Niveau beherrscht. Die Grundsprache entspricht der A-Sprache im Studienschwerpunkt Konferenzdolmetschen.
Grundständiger Studiengang
Ein grundständiger Studiengang ist ein Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor/Staatsexamen) führt. Masterstudiengänge sind also keine grundständigen Studiengänge, da zur Immatrikulation in einen Masterstudiengang ein erstenrHochschulabschluss (Bachelor/Staatsexamen) benötigt wird.
Hauptseminar
s. Seminar
Hochschulsemester
Hochschulsemester sind die Semester, in denen Studierende an einer Hochschule im Bundesgebiet – unabhängig vom Studiengang – eingeschrieben sind bzw. waren (s. auch Fachsemester).
Hörerschaft
Falls Studierende aus persönlichem Interesse eine Lehrveranstaltung besuchen möchten, die laut Prüfungsordnung für ihren Studiengang nicht vorgesehen ist, oder sie eine bereits erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung zu Zwecken der Prüfungsvorbereitung noch einmal besuchen möchten, können sie sich u. U. als Hörer/in zu dieser Lehrveranstaltung anmelden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht in allen Lehrveranstaltungen Hörer/innen zugelassen werden und dass Studierende des Bachelor Translation Lehrveranstaltungen eines Masterstudiengangs nur dann als Hörer/in besuchen dürfen, wenn sie bereits die Zulassungsvoraussetzungen für den entsprechenden Masterstudiengang erfüllen oder eine Sondergenehmigung durch das entsprechende Fach vorliegt. Studierende eines Masterstudiengangs dürfen Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor Translation grundsätzlich als Hörer/innen besuchen, sofern Hörer/innen in der entsprechenden Lehrveranstaltung zugelassen sind. Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung als Hörer/in können Studierende selbst in JOGU-StINe vornehmen. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer bestimmten Lehrveranstaltung des Fachbereichs 06 als Hörer/in kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Studierenden während des Semesters der Anwesenheitspflicht nachgekommen sind.
Dabei ist zu beachten, dass die hier beschriebenen Regelungen ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen gelten. Ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft ausgewiesen werden können, erfahren Studierende im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.
Immatrikulation
Die Immatrikulation ist die Einschreibung an einer Universität. Durch sie werden Personen an der entsprechenden Universität als Studentin/Student registriert.
Individuelles Profil
Der Master Translation kann mit einem individuellen Profil studiert werden, wenn auf die Wahl eines Studienschwerpunkts verzichtet wird. In diesem Fall wird auf den Abschlussdokumenten ausschließlich der Titel "M.A. Translation" ausgewiesen.
JOGU-StINe
Diese Informationsvideos bieten eine Einführung in die wichtigsten Funktionen von JOGU-StINe.
Kommilitonin/Kommilitone
Der Ausdruck Kommilitonin bzw. Kommilitone bedeutet Studienkollegin bzw. Studienkollege (im Wortsinn: „Mitstreiter/in“).
Kurs
Lehrstuhl
Bei einem Lehrstuhl handelt es sich um die Planstelle einer ordentlichen Professorin bzw. eines ordentlichen Professors.
Lehrveranstaltung (LV)
Lehrveranstaltungen sind Unterrichtseinheiten eines Faches in einem Studiengang. Sie finden entweder in Form von Übungen, Vorlesungen oder Seminaren statt.
Lehrveranstaltungsmanager/in (LVM)
Lehrveranstaltungsmanager/innen sind Mitarbeiter/innen im Studienbüro, die für die Organisation von Lehrveranstaltungen in JOGU-StINe zuständig sind. Dementsprechend sind sie erste Anlaufstelle bei technischen Problemen mit der Modul- oder Lehrveranstaltungsanmeldung.
Leistungspunkte (LP)
Leistungspunkte werden für erfolgreich abgeschlossene Module vergeben und beschreiben den quantitativen Studienaufwand auf der Grundlage der studentischen Arbeitsbelastung (workload). Dabei entfallen auf einen Leistungspunkt i.d.R. 30 Stunden Präsenz- und Selbststudium. Am FTSK erhalten Studierende für Vorlesungen und Übungen 3 LP und für Seminare 6 LP.
Leistungsüberprüfung
Im Allgemeinen umfasst der Begriff Leistungsüberprüfung sämtliche Arten von Prüfungen, die im Rahmen eines Hochschulstudiums zu erbringen sind. Am FTSK wird der Begriff Leistungsüberprüfung speziell für alle nicht benoteten Prüfungen verwendet. Somit zählen sämtliche Lehrveranstaltungen, in denen Studierende keine Modulprüfung ablegen, zu den sogenannten Leistungsüberprüfungskursen.
Leistungsübersicht
Die Leistungsübersicht ist ein Dokument, das Informationen zum Stand Ihres Studiums enthält. Im Wesentlichen werden die laufende Gesamtnote, alle besuchten Lehrveranstaltungen, absolvierte Prüfungsleistungen, erbrachte Leistungspunkte in erfolgreich abgeschlossenen Modulen sowie das aktuelle Fachsemester aufgeführt. Sollten Sie eine Leistungsübersicht benötigen werden (z.B. zur Bewerbung um ein Praktikum), erhalten Studierende diese auf Anfrage im Studienbüro.
Matrikelnummer
Die Matrikelnummer ist die numerische Erfassung einer/eines jeden eingeschriebenen Studierenden. Studierende erhalten Ihre Matrikelnummer mit der Immatrikulation.
Modul
Als Module bezeichnet man thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte, in sich abgeschlossene Lerneinheiten. Meistens handelt es sich dabei um zwei bis vier Lehrveranstaltungen, die in der Regel mit einer Prüfung abschließen.
Modulabmeldung/-abwahl
Falls Studierende ein bereits begonnenes Modul doch nicht abschließen und stattdessen lieber ein anderes Modul wählen möchten, können sie sich vom bereits begonnenen Modul im dem Semester, in dem sie sich dazu angemeldet haben, bis zum 15. Dezember (im Wintersemester) bzw. 15. Mai (im Sommersemester) wieder abmelden lassen. Die Abmeldung nehmen sie per E-Mail an die/den zuständige/n Lehrveranstaltungsmanager/in vor. Darüber hinaus haben Studierende im Laufe Ihres Studiums einmalig die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt noch von einem Modul abzumelden, selbst, falls sie die dazugehörige Modulprüfung bereits ein- oder zweimal nicht bestanden haben sollten. In diesem Fall erfolgt die Abmeldung per E-Mail an die Leitung des Studienbüros.
Modulbaustein
Jedes Modul untergliedert sich in zwei bis vier Modulbausteine, wobei für jeden Modulbaustein eine bestimmte Art von Lehrveranstaltung definiert ist. Um einen Modulbaustein erfolgreich abzuschließen, müssen Studierende eine der ihm zugeordneten Lehrveranstaltungen bestehen. Um ein Modul abzuschließen, müssen alle dazugehörigen Modulbausteine einschließlich der Modulprüfung erfolgreich absolviert werden.
Modulhandbuch
Im Modulhandbuch Ihres Studiengangs (Bachelor Translation und Master Translation) sind sämtliche Module, die Sie studieren können, aufgeführt. Jedes Modul ist außerdem mit einer detaillierten Beschreibung (Semesterwochenstunden, Leistungspunkte, Qualifikationsziele, Inhalte, Voraussetzungen, Arten der Leistungsüberprüfung etc.) versehen.
Modulkontext
Einige Lehrveranstaltungen sind gleichzeitig mehreren Modulen zugeordnet, können pro Semester aber nur jeweils im Rahmen eines Moduls belegt werden. Die Entscheidung, in welchem Modulkontext (also für welches Modul und für welchen Modulbaustein) Studierende eine bestimmte Lehrveranstaltung belegen möchten, treffen diese selbst bei der Veranstaltungsanmeldung in JOGU-StINe.
Modulprüfung
Eine Modulprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, für die eine Note sowie Leistungspunkte vergeben werden. Die Note einer Modulprüfung fließt in Ihre Bachelor-/Mastergesamtnote mit ein. Manche Modulprüfungen finden im Rahmen einer Lehrveranstaltung des entsprechenden Moduls statt (bausteinbegleitende Modulprüfung), während andere Modulprüfungen erst nach Abschluss bestimmter oder aller Modulbausteine stattfinden und den Inhalt aller Lehrveranstaltungen des entsprechenden Moduls umfassen können (Modulabschlussprüfung/„externe Modulprüfung“). Neben Modulprüfungen gibt es als weitere Prüfungsart noch Studienleistungen, die keinen Einfluss auf Ihre Abschlussnote haben.
Modulverzeichnis
Das Modulverzeichnis Ihres Studienganges ist eine aktuelle, kompakte Auflistung aller Module, die für die verschiedenen Studiengänge des FTSK belegt werden können.
Pflichtmodul
Ein Pflichtmodul ist ein Modul, das Sie im Rahmen Ihres Studiengangs belegen müssen. Im Unterschied dazu, s. Wahlpflichtmodul.
Praktikum
Im Rahmen Ihres Studiums am FTSK haben Studierende die Möglichkeit, sich ein Praktikum als ein Wahlpflichtmodul anrechnen zu lassen. Damit das Praktikum anstelle eines Wahlpflichtmoduls angerechnet werden kann, muss dieses eine Mindestlänge von zwei Monaten (Vollzeit) haben. Studierende erhalten für ihr Praktikum 12 Leistungspunkte, eine Benotung ist nicht vorgesehen. Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes obliegt den Studierenden selbst, der FTSK unterhält jedoch eine Praktikumsbörse, auf der geeignete Angebote eingestellt werden. Im Anschluss an das Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen. Weitere Informationen zum Ablegen eines Praktikums erhalten Studierende auch bei den Praktikumsbeauftragten des FTSK.
Proseminar
s. Seminar
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt des FTSK ist für die Verwaltung der Abschlussarbeiten (Anmeldung, Fristsetzung, Abgabe), der Sachfachprüfungen und der Prüfungsakten sämtlicher Studierender zuständig.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zu den Prüfungen in Ihren Lehrveranstaltungen nehmen Studierende selbst in JOGU-StINe vor. Sollte bereits bei der Anmeldung zur entsprechenden Lehrveranstaltung die Eingabe einer TAN erforderlich sein, handelt es sich bei der Prüfung um eine Leistungsüberprüfung, zu der sich der/die Studierende durch die TAN-Eingabe gleichzeitig mit der Lehrveranstaltungsanmeldung anmeldet („implizite“ Prüfungsanmeldung). In JOGU-StINe wird die entsprechende Prüfung dann als „Ausgewählt“ bzw. „Abmelden“ angezeigt. Sollte bei der Anmeldung zur betreffenden Lehrveranstaltung keine Eingabe einer TAN erforderlich sein, handelt es sich bei der vorgesehenen Prüfung um eine Modulprüfung. Zu dieser müssen sich Studierende noch einmal gesondert während der Prüfungsanmeldephase mit einer TAN anmelden („explizite“ Prüfungsanmeldung). Sowohl bei Leistungsüberprüfungen als auch bei Modulprüfungen haben Studierende bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin die Möglichkeit, per E-Mail an die/den zuständige/n Prüfungsmanager/in von der Prüfung zurückzutreten.
Prüfungsmanager/in (PM)
Die Prüfungsmanager/innen sind Mitarbeiter/innen des Studienbüros und dort zuständig für die Organisation von Prüfungen. Sie sind demnach erste Anlaufstelle bei technischen Problemen bei der Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe.
Prüfungsordnung (PO)
Die Prüfungsordnung regelt u.a. die Anforderungen, das Verfahren und die Bewertung von Prüfungen eines Studiengangs (Bachelor Translation und Master Translation).
Regelstudienzeit
Bei der Regelstudienzeit handelt es sich um die Anzahl der Semester, in der ein Studiengang laut Prüfungsordnung absolviert werden sollte. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit zieht je nach Studiengang unterschiedliche Konsequenzen nach sich (vgl. hierzu die Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs).
Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrags des Semesters, für das sich der/die Studierende rückmeldet (jeweils nach zentraler Aufforderung zum Ende des vorhergehenden Semesters). Durch die Zahlung des fälligen Beitrags teilen Studierende dem Studierendensekretariat automatisch mit, dass sie vorhaben, im folgenden Semester weiter zu studieren.
Schwerpunktmodul
Im Master Translation haben Studierende die Möglichkeit, einen Studienschwerpunkt zu wählen (sie können jedoch auch ohne Schwerpunkt im sog. individuellen Profil studieren). Sollten Studierende im Master Translation einen Studienschwerpunkt gewählt haben, müssen sie die im entsprechenden Schwerpunkt vorgesehenen Schwerpunktmodule belegen. Im Bachelor Translation sind keine Studienschwerpunkte und somit keine Schwerpunktmodule vorgesehen.
Semester
Ein Semester (lat.: semestris = sechsmonatig, halbjährig) ist die Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Hochschulen (vgl. Semesterzeiten an der JGU).
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist der Beitrag, der bei der Immatrikulation, bzw. falls Studierende bereits immatrikuliert sind, bei ihrer Rückmeldung zum jeweils folgenden Semester fällig wird. Er setzt sich aus verschiedenen Sozialbeiträgen zusammen. Mit der Zahlung des Semesterbeitrags erhalten Studierende die Berechtigung zum Erwerb eines Semestertickets für den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) oder den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN).
Semesterwochenstunden (SWS)
Bei den Semesterwochenstunden handelt es sich um die Unterrichtsstunden pro Woche, die eine Lehrveranstaltung über die Dauer eines Semesters hinweg stattfindet. Eine SWS umfasst dabei einen Zeitraum von 45 Minuten. Zwei SWS bedeuten also, dass die Lehrveranstaltung ein Semester lang jede Woche – meist zur gleichen Zeit am gleichen Ort – zwei Unterrichtsstunden (also 90 Minuten) lang stattfindet.
Seminar
Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden üblicherweise Referate und Hausarbeiten zu einem bestimmten Thema halten bzw. verfassen. Proseminare sind für Studienanfänger, Hauptseminare für fortgeschrittene Studierende gedacht.
Sommersemester (SoSe)
Das Sommersemester ist der formale Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres (Vorlesungszeitraum ist in der Regel von Mitte/Ende April bis Mitte/Ende Juli).
Studienbüro
Das Studienbüro ist für die studienbezogene Verwaltung in den einzelnen Fächern des FTSK zuständig. Dabei sind die Mitarbeiter/innen des Studienbüros sowohl für Studierende als auch für Dozierende Ansprechpartner für alle technischen Fragen im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsorganisation in JOGU-StINe. Folgende Personen sind im Studienbüro des FTSK tätig: Leitung des Studienbüros, Lehrveranstaltungsmanager/innen und Prüfungsmanager/innen.
Studienleistung
Eine Studienleistung ist eine studienbegleitende Prüfung im Rahmen einer Lehrveranstaltung, für die Leistungspunkte vergeben werden. Die Bewertung einer Studienleistung fließt nicht in die Bachelor-/Mastergesamtnote mit ein. Um die Lehrveranstaltung erfolgreich abzuschließen, müssen Studierende die entsprechende Studienleistung jedoch bestehen, und zwar im Falle einer benoteten Studienleistung mindestens mit der Note 4,0 (s. auch Modulprüfung und Leistungsüberprüfung).
Studienschwerpunkt
Im Master Translation können Studierende einen Studienschwerpunkt wählen. Dabei belegen sie im Rahmen jedes Studienschwerpunkts vier der darin angebotenen Schwerpunktmodule. Sie können den Master Translation jedoch auch ohne Studienschwerpunkt im sogenannten individuellen Profil studieren. Im Bachelor Translation können Studierende die Ausrichtung ihres Studiums durch die Wahl gezielter Wahlpflichtmodule steuern.
Studiensprache
Studierende wählen im Bachelor Translation eine oder mehrere Studiensprache(n). Dies sind Sprachen, die sie neu erlernen oder in denen sie an ihrer bereits bestehenden Sprachkompetenz arbeiten und in denen sie in Kombination mit ihrer Grundsprache Übersetzungs- und Dolmetschübungen belegen. Studierende, deren Grundsprache nicht Deutsch ist, müssen immer Deutsch als erste Studiensprache wählen. Nur Deutsch und Englisch sind als alleinige Studiensprachen wählbar.
Studienstruktur
Bei der Studienstruktur handelt es sich um den Aufbau Ihres Studiengangs am FTSK . Um einen Eindruck von der Studienstruktur Ihres Studiengangs zu bekommen, zieht man am besten die entsprechende Studienstruktur zu Rate: Studienstruktur Bachelor Translation und Studienstruktur Master Translation.
Studienverlaufsplan
Der Studienverlaufsplan stellt beispielhaft dar, welche Lehrveranstaltungen Sie in welchem Semester belegen könnten, um Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen. Um zu dem für das eigene Studium relevanten Studienverlaufsplan im Bachelor Translation bzw. Master Translation zu gelangen, wählt man zunächst den Studiengang und im jeweiligen Untermenü der Studiengangvariante aus.
Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament ist das beschlussfassende Organ der Studierendenschaft.
Studierendenwerk
Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Förderung der Studierenden. Insbesondere ist es Träger der Verpflegungsbetriebe (Mensa) und der Wohnheime an der Universität.
SWS
TAN
Nach der Immatrikulation erhalten Studierende per Post einen TAN-Block, mit dem sie ähnlich dem Verfahren beim Online-Banking bestimmte Aktionen (z.B. Anmeldung zur Lehrveranstaltung und/oder Prüfung) bestätigen müssen.
Trägersprache
Die Trägersprache ist eine Sprache, die Studierende statt ihrer Erst-/Muttersprache als Grundsprache im Bachelor Translation oder im Master Translation wählen können, sofern sie darin Kenntnisse auf muttersprachlichem Niveau nachweisen können. Dieser Nachweis wird ggf. durch eine Trägersprachenprüfung erbracht.
Transcript of Records (ToR)
Das Transcript of Records enthält ähnliche Informationen wie die Leistungsübersicht. Es wird nach Abschluss des Studiums auf den Tag der letzten bestandenen Prüfung ausgestellt und enthält den Stempel und die Unterschrift der Hochschule.
Tutor/in
Tutoren/innen sind meist selbst Studierende, die ein Tutorium (kleinere Lerngruppe) leiten und/oder Studierende in Wohnheimen betreuen.
Übung
Eine Übung ist eine Lehrveranstaltung, die der Einführung in fachspezifische Themen sowie der Ergänzung und Vertiefung des Vorlesungsstoffes dient. Am FTSK handelt es sich hierbei häufig um Übersetzungs- oder Dolmetschübungen, es werden allerdings auch Übungen zu diversen translations-, sprach- und kulturwissenschaftlichen Themen angeboten.
Vorlesung
Eine Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung, in deren Rahmen Hochschullehrer/innen während des ganzen Semesters zu einem bestimmten Thema Vorträge halten.
Wahlpflichtmodul
Im Falle eines Wahlpflichtmoduls können Sie aus einer Reihe von Parallelmodulen auswählen, welches dieser Module Sie belegen möchten. Da Wahlpflichtmodule obligatorisch abzuleisten sind, müssen Studierende im Bachelor Translation zwei und im Master Translation drei der angebotenen Module wählen.
Wintersemester (WiSe)
Das Wintersemester ist der formale Zeitraum vom 01.10. bis 31.03. eines Jahres (Vorlesungszeitraum ist in der Regel von Mitte/Ende Oktober bis Mitte/Ende Februar).
Zusatzleistung
Eine Zusatzleistung können Studierende erbringen, wenn sie an einer nicht in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges vorgesehen Lehrveranstaltung teilnehmen oder Lehrveranstaltungen über ihr Pflichtprogramm hinaus erbringen möchten und sowohl die Anwesenheitspflicht erfüllen als auch die vorgesehene Leistungsüberprüfung ablegen. Die Anmeldung zur entsprechenden Lehrveranstaltung können Studierende über die Höreranmeldung selbst in JOGU-StINe vornehmen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über ein Online-Formular, das auf der Website des Studienbüros zu finden ist. Dabei gelten hinsichtlich Bachelor- bzw. Masterveranstaltungen dieselben Zugangskriterien wie bei der Hörerschaft.
Zu beachten ist jedoch, dass die hier beschriebenen Regelungen ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen gelten. Ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Zusatzleistung ausgewiesen werden können, erfahren Studierende im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.