Laut Beschluss des Prüfungsausschusses gilt folgende Regelung für die Benutzung von Wörterbüchern: In den schriftlichen Sprachen-Prüfungen ist die Benutzung von Print-Wörterbücher in einer praktikablen Anzahl zugelassen. Die Zulassung umfaßt einsprachige und zweisprachige gemeinsprachliche Wörterbücher (auch mit enzyklopädischem Teil) und Spezialwörterbücher (wie z.B. Synonymwörterbücher u.ä.) des jeweiligen Sprachenpaars. In den fachsprachlichen Klausuren sind neben den bisher schon erlaubten, selbst erstellten Karteien und Glossaren nun auch ein- und zweisprachige Fachwörterbücher zugelassen. Weiterhin gilt natürlich, daß der gelbe Duden "Deutsche Rechtschreibung", 21. Auflage oder neuer, der beide Rechtschreibungen enthält, in allen schriftlichen Prüfungen in die deutsche Sprache zugelassen ist, also auch in den Ergänzungsfächern. "In einer praktikablen Anzahl" ist so zu verstehen, daß alle mitgebrachten Wörterbücher, Glossare und Karteien und sonstigen zugelassenen Hilfsmittel auf dem jeweiligen Tisch (Arbeitsplatz) der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten Platz finden müssen. Die Lagerung von Wörterbüchern im Gang, auf dem Boden oder unter dem Tisch ist nicht erlaubt.