BITTE BEACHTEN SIE:
Die hier beschriebenen Regelungen gelten ausschließlich für vom Fachbereich 06 angebotene Lehrveranstaltungen.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Veranstaltungen anderer Fachbereiche in Form einer Hörerschaft oder Zusatzleistungen ausgewiesen werden können, erfahren Sie im Vorfeld im jeweils zuständigen Studienbüro in Mainz.
Wenn Sie Lehrveranstaltungen außerhalb Ihrer Prüfungsordnung besuchen möchten oder zur Prüfungsvorbereitung Veranstaltungen, die Sie bereits absolviert haben, wiederholen wollen, können Sie die Höreranmeldung nutzen. Sofern Veranstaltungen vom jeweiligen Arbeitsbereich hier am Fachbereich zur Höreranmeldung freigegeben sind, können Sie sich auf diesem Wege zu Veranstaltungen anmelden. Sie werden dann als Teilnehmer*in mit Hörerstatus für die Veranstaltung registriert.
Nähere Informationen zur Hörerschaft erhalten Sie hier.
Möchten Sie Hörerkurse später auf Ihren Zeugnisdokumenten ausgewiesen bekommen, so lassen Sie sich von den betroffenen Dozent*innen zum Ende der Vorlesungszeit jeweils kurz per E-Mail an die bzw. den zuständige*n PM die regelmäßige Anwesenheit bestätigen.
In Veranstaltungen eines nicht zulassungsbeschränkten Studiengangs ist es gemäß der Einschreibeordnung vom 9. Juli 2010 unter Umständen möglich, sich während der Prüfungsanmeldephase über das Studienbüro als Hörer*in zu einer Prüfung anmelden zu lassen, um eine Zusatzleistung zu erbringen. Diese Zusatzleistung wird später im Bereich "Sonstige Leistungen" auf Ihrem Zeugnis aufgeführt.
Zusatzleistungen werden in dem jeweiligen Semester und zum zu Semesterbeginn vereinbarten Termin abgeleistet.
Ein Rücktritt von der Prüfung ist auch bei Zusatzleistungen bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
Wiederholungsprüfungen für Zusatzleistungen sehen wir aufgrund des organisatorischen Aufwandes nicht vor. Diese Entscheidung liegt in der Tatsache begründet, dass Zusatzleistungen nicht Teil des regulären Curriculums sind und zu keinem Zeitpunkt studienzeitverlängernde Wirkung haben.
Um eine einzelne Zusatzleistung zu erbringen, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus.
ACHTUNG: Nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase ist eine Ummeldung von Hörerschaft in Zusatzleistung nicht mehr möglich!