FAQ Übergang vom BA zum MA

Welche Bedingungen gelten für die Zulassung zum Master Translation?

Um sich für einen Masterstudiengang bewerben zu können, benötigen Sie einen ersten Hochschulabschluss. Wenn Sie diesen Abschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie außerdem eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise ("Anerkennungsurkunde"). Im Regelfall müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen und bestehen.

Studierende des FTSK, die ihren Bachelor Sprache, Kultur, Translation oder Bachelor Translation mit der Durchschnittsnote 2,5 und besser abgeschlossen haben und im Master Translation mit den gleichen B-/F1- und C-/F2-Sprachen (bzw. mit der gleichen B-/F1-Sprache beim einsprachigen Master Translation) weiter studieren möchten, können ohne zusätzliche Prüfung das MA-Studium anschließen.

Ist eine Master-Bewerbung schon vor Abschluss des Bachelor-Studiums möglich?

Sie können sich für den Master Translation bewerben, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Sie haben Ihren Bachelorabschluss bereits erworben oder
  2. Sie schließen zurzeit Ihr Bachelorstudium ab, das heißt, Ihnen können bis spätestens zum Bewerbungsschluss 135 Leistungspunkte aus Ihrem Bachelorstudium in JOGU-StINe verbucht werden.

Nähere Informationen finden Sie in dieser Übersicht zum vorzeitigen Wechsel in den Master Translation.

Was heißt „konsekutiver Master“?

Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des Masters unterschieden:

  1. konsekutiver Master = inhaltlich auf dem Bachelor aufbauend (z.B. Master Translation nach abgeschlossenem Bachelor Sprache, Kultur, Translation oder Bachelor Translation)
  2. nicht-konsekutiver Master = baut inhaltlich nicht auf dem Bachelor auf (z.B. Master of Business Administration nach Bachelor Sprache, Kultur, Translation oder Bachelor Translation)
  3. Weiterbildungsmaster = setzt neben dem ersten Hochschulabschluss auch berufspraktische Erfahrung voraus.

Ist das Masterstudium ein Zweitstudium?

In konsekutiven Studiengängen zählt das Masterstudium nicht als Zweitstudium.